Industriebau-Richtlinie: Was das ist und was sie regelt

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Industriebau-Richtlinie: Was das ist und was sie regelt

Die Industriebau-Richtlinie heißt mit vollem Namen „Muster-Richtlinie über den baulichen Brandschutz im Industriebau“. Es geht hierin um die Vorgabe von Anforderungen, die bei Industriebauten mindestens einzuhalten sind, um den Brandschutz zu gewährleisten. Die umfassende Richtlinie liegt aktuell in der Fassung vom Mai 2019 vor.
Industriebau-Richtlinie: Definition und ZielDer Anwendungsbereich der Industriebau-Richtlinie

Industriebau-Richtlinie: Definition und Ziel

Mithilfe der Industriebau-Richtlinie soll der Brandschutz in Industriebauten sichergestellt werden.

Industriebauten sind dabei Gebäude oder Teile von Gebäuden, die für die Nutzung durch Industrie und Gewerbe bereitstehen.

Zu nennen sind hier unter anderem Produktionsgebäude zur Herstellung, Behandlung, Verwertung und Verteilung von Gütern und Produkten. Auch Lagerhallen gehören zu den Industriebauten.

Die Richtlinie behandelt dabei das Gebäude als Ganzes ebenso wie einzelne Räume, die im Gebäude liegen.

Die „Muster-Richtlinie über den baulichen Brandschutz im Industriebau“ zielt auf eine Umsetzung von Mindestanforderungen im Brandschutz ab.

Geregelt werden darin unter anderem:

  • verwendete Baustoffe und deren Brandverhalten
  • Feuerwiderstandsfähigkeit aller Bauteile
  • Größe der Brandabschnitte
  • Anordnung, Lage und Länge von Rettungswegen
  • Löscharbeiten und Rettung von Menschen

Mit der Industriebau-Richtlinie steht damit eine umfassende Dokumentation zu möglichen Brandschutzanforderungen bereit, die jedoch nur bei den dargestellten Industriebauten zum Tragen kommen.

Sogenannte Reinraumgebäude sowie Tiermastanlagen fallen nicht unter die Gültigkeit der Richtlinie.

Video: Industriebaurichtlinie – das musst Du wissen!

Der Anwendungsbereich der Industriebau-Richtlinie

Die Industriebau-Richtlinie ist für alle Industriebauten anzuwenden, in denen keine Aufenthaltsräume mit einer Höhe von mehr als 22 m vorhanden sind. Auch Bauten, deren Aufenthaltsräume in der genannten Höhe liegen, fallen unter die Gültigkeit der Richtlinie, wenn diese Räume nur zu Wartungs- und Kontrollzwecken aufgesucht werden. Ist das nicht der Fall, gilt die Muster-Hochhaus-Richtlinie.

Viele Industriebauten sind nicht gefährdet und unterliegen nur geringen Brandgefahren. Dies gilt beispielsweise für überwiegend offene Bauten wie Freilager oder Freianlagen.

Auch Industriebauten, die der Aufstellung technischer Anlagen dienen und die nur zu Zwecken der Kontrolle oder Wartung begangen werden, fallen zwar unter die Industriebau-Richtlinie, können jedoch Erleichterungen erhalten. Diese werden zugestanden, wenn die bauordnungsrechtlichen Schutzziele erfüllt worden sind.

Neben den allgemeinen Anforderungen zum Löschwasser, zur Zugänglichkeit, zu Rettungswegen und Brandwänden sowie zahlreichen weiteren Details rund um den Brandschutz geht es in der Richtlinie auch um die Gefahrenverhütung. Darüber hinaus sind die folgenden Punkte dort geregelt:

  • Anforderungen an Bauteile und Baustoffe
  • Anforderungen an die Größe der Brandabschnitte
  • zulässige Größen der Brandabschnittsfläche
  • besondere Anforderungen an Lagergebäude
  • Brandsicherheitsklassen
  • Nachweismöglichkeiten

Darüber hinaus werden die Pflichten des Betreibers in der Richtlinie genannt. Nimmt dieser Änderungen an der Infrastruktur zum Brandschutz vor und erhöht er beispielsweise die Brandlast, muss das gesamte Brandschutzkonzept entsprechend der Richtlinie überprüft werden. Möglicherweise ergibt sich damit eine niedrigere Sicherheitskategorie oder eine höhere Feuerwiderstandskraft. In diesen Fällen muss eine Nutzungsänderung vorgenommen werden.

Dafür wiederum muss der Betreiber des Industriebaus einen Bauantrag einreichen und eine Baugenehmigung erhalten. Bei sich ergebenden niedrigeren Anforderungen ist dies nicht nötig. Ebenso müssen Ergänzungen oder Änderungen am Brandschutzkonzept genehmigt werden, sofern diese erst nach Erteilung der ursprünglichen Baugenehmigung vorgenommen wurden.

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