Erstes deutsches Unternehmen bietet Balkonkraftwerke an

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Momentan wird noch darüber diskutiert, ob jeder das Recht auf ein Balkonkraftwerk haben sollte. Eine endgültige Entscheidung wird voraussichtlich erst im kommenden Frühling per Gesetz getroffen. Der gesetzliche Anspruch wird dieses Jahr nicht mehr behandelt. Es geht dabei um die Aufnahme von Steckersolargeräten in den gesetzlichen Katalog der privilegierten Maßnahmen im Wohnungseigentumsgesetz (WEG) und Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB).

Verabschiedung des Gesetzes für Balkonkraftwerke erst im nächsten Jahr

Gemäß einem Bericht des Onlineportals Golem.de wird der im September 2023 beschlossene Gesetzentwurf voraussichtlich erst am 18. Januar 2024 in der ersten Lesung beraten. Das Inkrafttreten des Gesetzes wird daher wahrscheinlich erst im zweiten Quartal erfolgen. Diese Gesetzesinitiative ist eine Reaktion auf bereits beschlossene Änderungen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG).

Hamburger Firma Wattmeister entwickelt Balkonkraftwerke für Privatnutzer

Trotz der Verzögerung bei der Verabschiedung des Gesetzes haben erste Hersteller bereits begonnen, die kommenden technischen und rechtlichen Möglichkeiten bei ihren Anlagen zu berücksichtigen. Ein Beispiel dafür ist die Hamburger Firma Wattmeister, die als erster deutscher Hersteller ihre Balkonkraftwerke entsprechend anpasst. Die in Norddeutschland hergestellten Plug-and-Play-Systeme von Wattmeister ermöglichen es Wohnungseigentümern und Mietern, ihre Balkonkraftwerke in weniger als 5 Minuten selbst zu installieren und anzuschließen.

Überzogene Auflagen: Vermieter verhindern Balkonkraftwerke

In der Vergangenheit haben einige Vermieter und Immobilienverwaltungen versucht, ihren Mietern ein Balkonkraftwerk durch überzogene Auflagen und widersprüchliche Vorgaben zu untersagen. Obwohl ein direktes Verbot nicht mehr rechtlich zulässig ist, führte dies häufig zu Unstimmigkeiten und Unzufriedenheit bei den Mietern. Die geplante Gesetzesinitiative soll sicherstellen, dass jeder, der ein Balkonkraftwerk nutzen möchte, dies ohne Probleme tun kann.

Kostenersparnis dank Balkonkraftwerk: Vorteile für Eigentümer und Mieter

Ein weiterer Vorteil des „Rechts auf ein Balkonkraftwerk“ besteht darin, dass die Nutzung selbst erzeugten Stroms zu einer Kostenersparnis führt. Wohnungseigentümer und Mieter sind weniger abhängig von steigenden Strompreisen und können langfristig Geld sparen.

  1. Durch die Nutzung eines Balkonkraftwerks können Sie Ihren eigenen Strom erzeugen und somit Ihren Bedarf selbst decken. Dies führt zu einer Verringerung Ihrer CO2-Emissionen und unterstützt aktiv den Klimaschutz
  2. Dank der Möglichkeit, Ihren eigenen Strom mit einem Balkonkraftwerk zu erzeugen, können Sie Ihre Energiekosten reduzieren und sind weniger von Preiserhöhungen seitens des Stromversorgers betroffen. Das bedeutet langfristige Kostenersparnis für Sie
  3. Ein Balkonkraftwerk bietet Ihnen die Möglichkeit, unabhängig von großen Energieversorgern zu sein. Sie können Ihren Strom selbst erzeugen und nutzen, wann immer es Ihnen passt
  4. Mit den aktuellen Plug-and-Play-Systemen gestaltet sich die Installation und Handhabung eines Balkonkraftwerks spielend einfach. Es sind keine komplexen Umbauten oder technischen Vorkenntnisse erforderlich
  5. Indem Sie Ihren eigenen Solarstrom erzeugen, leisten Sie einen wichtigen Beitrag zur Energiewende und unterstützen die Entwicklung erneuerbarer Energien

Balkonkraftwerke: Schon heute von den Vorteilen profitieren

Das „Recht auf ein Balkonkraftwerk“ ermöglicht es Wohnungseigentümern und Mietern, ihren eigenen Strom zu produzieren und dadurch aktiv zum Klimaschutz beizutragen. Hersteller wie Wattmeister bieten bereits jetzt innovative Lösungen an, die den kommenden gesetzlichen Anforderungen entsprechen. Mit einem Balkonkraftwerk können Sie nicht nur Kosten sparen, sondern auch Ihre Energieversorgung flexibel und unabhängig gestalten. Die geplante Gesetzesinitiative schafft Klarheit und Sicherheit für alle, die ihren eigenen Strom produzieren möchten.

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